Einkommensrechner der Landeshauptstadt Wiesbaden (Hessen)


Bin ich berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung)?

Neben den bisherigen Zugangsberechtigten (untere Einkommensbezieher) ermöglicht eine aktuelle Förderrichtlinie es auch Haushalten mit mittlerem Einkommen eine entsprechend öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen.

Hierzu ist unter anderem eine Einkommensprüfung notwendig. Mit dem folgenden Einkommensrechner können Sie prüfen, ob es für Ihren Haushalt sinnvoll ist einen Antrag auf Vormerkung für eine öffentlich geförderte Wohnung zu stellen.

Hinweis: Dieser Einkommensrechner ersetzt nicht das amtliche Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines bzw. einer Vormerkbescheinigung.

Die Berechnung gibt Ihnen lediglich eine Orientierungshilfe dafür, ob eine Antragstellung sinnvoll ist.

Neben der Einkommensprüfung sind noch weitere Voraussetzungen zu prüfen ob am Ende eine Wohnberechtigungsbescheinigung bzw. Vormerkbescheinigung ausgestellt werden kann.

Aus dieser Berechnung lässt sich kein Rechtsanspruch auf eine Wohnberechtigungsbescheinigung oder Vormerkbescheinigung ableiten.

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